Datenschutz-Bestimmungen

Dieses Dokument legt den Ansatz dar, den Playable in Bezug auf die Behandlung personenbezogener Daten verfolgen wird. Es enthält Informationen darüber, wie Playable personenbezogene Daten von Einzelpersonen sammelt, verwendet, offenlegt und sicher aufbewahrt. Es behandelt auch, wie Playable die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten für den Zugriff und die Korrektur durch die Person zur Verfügung stellt.

Diese Richtlinie wurde unter Berücksichtigung der Verpflichtungen von Playable gemäß den Australian Privacy Principles (APPs) im Privacy Act 1988 (dem Privacy Act) erstellt und kann als PLAYABLEs Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) bezeichnet werden.

Diese Richtlinie ist ein öffentliches Dokument und wurde im Lichte von APP 1 erstellt. Offene und transparente Verwaltung personenbezogener Daten.

1. Sammlung
1.1 PLAYABLE erhebt personenbezogene Daten nur, wenn die Informationen für PLAYABLE erforderlich sind, um eine oder mehrere seiner Funktionen oder Aktivitäten auszuführen. In diesem Zusammenhang bedeutet „Sammeln“ das Sammeln, Beschaffen oder Erhalten von Informationen unter Umständen, unter denen die Person identifizierbar oder identifiziert ist.

1.2 PLAYABLE sammelt personenbezogene Daten in erster Linie, um Organisationen und Einzelpersonen, die PLAYABLE-Produkte und -Dienste direkt von PLAYABLE beziehen, mit Informationen und Einzelheiten zu seinen Produkten und Diensten zu versorgen. PLAYABLE erhebt und verwendet personenbezogene Daten auch für sekundäre Zwecke, einschließlich:

1. Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen;
2. Rechnungslegungszwecke; und
3. Geschäftsplanung und Produktentwicklung.

1.3 PLAYABLE erhebt personenbezogene Daten auf verschiedene Weise, darunter:

1. Formulare (sowohl in Papierform als auch online, elektronische Formulare);
2. persönliche Treffen;
3. Kommunikation per Telefon, E-Mail oder Fax;
4. Interaktion mit unseren Websites; und
5. über unsere Social-Media-Konten.

1.4 PLAYABLE benachrichtigt Einzelpersonen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Kunden) über die unten aufgeführten Angelegenheiten zum Zeitpunkt der Erfassung personenbezogener Daten:

1. der Hauptgrund, warum wir personenbezogene Daten erheben (dieser Grund ist der Hauptzweck);
2. andere damit verbundene Verwendungen oder Offenlegungen, die wir von den personenbezogenen Daten machen (Sekundärzwecke);
3. unsere Identität und wie Einzelpersonen uns kontaktieren können, wenn dies nicht offensichtlich ist;
4. dass Einzelpersonen auf die personenbezogenen Daten zugreifen können, die PLAYABLE über sie besitzt;
5. dass Personen PLAYABLE kontaktieren sollten, wenn sie auf von uns gesammelte personenbezogene Daten zugreifen oder diese korrigieren möchten oder Bedenken in Bezug auf personenbezogene Daten haben;
6. die Organisationen oder Arten von Organisationen, denen wir die personenbezogenen Daten normalerweise offenlegen;
7. gegebenenfalls ein Gesetz, das die Erhebung personenbezogener Daten vorschreibt;
8. die Folgen (sofern vorhanden) für die Person, wenn die personenbezogenen Daten nicht ganz oder teilweise an PLAYABLE weitergegeben werden.

1.5 Wenn es für PLAYABLE nicht praktikabel ist, Einzelpersonen über alle gesammelten Informationen vor der Erfassung personenbezogener Daten zu informieren, stellt PLAYABLE sicher, dass Einzelpersonen so schnell wie möglich nach der Erfassung über die gesammelten Informationen informiert werden. PLAYABLE wird unter solchen Umständen, in denen es nicht praktikabel ist, Einzelpersonen über die Sammlung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, eine „Benachrichtigung nach der Sammlung“ bereitstellen, bevor diese gesammelt werden.

1.6 PLAYABLE sammelt keine sensiblen Informationen von Einzelpersonen, außer mit ausdrücklicher Zustimmung der Person und nur, wenn es für PLAYABLE erforderlich ist, solche Informationen für eine Aktivität oder Funktion zu sammeln.
1.7 PLAYABLE sammelt keine personenbezogenen Daten heimlich oder auf hinterhältige Weise.

2. Verwenden

2.1 PLAYABLE holt zum Zeitpunkt der Erfassung die Zustimmung einer Person zur Verwendung nicht sensibler personenbezogener Daten für sekundäre Zwecke ein, es sei denn, die Verwendung ist ein verwandter sekundärer Zweck, der den angemessenen Erwartungen der betreffenden Person entspricht.

2.2 PLAYABLE Verwendet personenbezogene Daten hauptsächlich für die in 1.2 oben aufgeführten Zwecke.

2.3 Wenn PLAYABLE sich auf die Direktmarketing-Ausnahme für Direktmarketing an Einzelpersonen verlässt, stellt es sicher, dass:

1. Einzelpersonen werden deutlich über ihr Recht informiert, sich von weiterem Direktmarketing abzumelden; und
2. Wenn sich die Person vom Direktmarketing abmeldet, wird die Abmeldung von PLAYABLE respektiert und kostenlos umgesetzt.

2.4 PLAYABLE verwendet keine sensiblen Informationen für Direktmarketing.

2.5 PLAYABLE kann personenbezogene Daten verwenden, um eine unmittelbare Gefahr für das Leben einer Person oder die öffentliche Sicherheit zu vermeiden. Sie kann personenbezogene Daten auch aus Gründen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung oder internen Untersuchungen rechtswidriger Aktivitäten verwenden.

2.6 PLAYABLE wird keine personenbezogenen Daten verwenden, ohne angemessene Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.

2.7 PLAYABLE wird nicht versuchen, anonymisierte oder anonyme Daten, die durch Umfragen oder solche Online-Geräte wie „Cookies“ gesammelt wurden, ohne die Zustimmung der betreffenden Person mit Informationen zur Identifizierung einer Person abzugleichen.

3. Offenlegung
3.1 PLAYABLE darf personenbezogene Daten an verbundene oder nicht verbundene Dritte weitergeben, wenn die Zustimmung der Person eingeholt wurde.

3.2 PLAYABLE kann personenbezogene Daten an unabhängige Dritte weitergeben, um die Auslagerung von Funktionen zu ermöglichen, wenn diese Offenlegung oder Verwendung einem verwandten sekundären Zweck dient und Einzelpersonen mitgeteilt wurde oder wenn eine solche Offenlegung im Rahmen der angemessenen Erwartungen der Person liegt.

3.3 PLAYABLE wird angemessene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Verträge mit Dritten Anforderungen an Dritte enthalten, um die Nutzungs- und Offenlegungsanforderungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

3.4 In dem seltenen Fall, dass PLAYABLE personenbezogene Daten an Strafverfolgungsbehörden, Regierungsbehörden oder externe Berater weitergeben muss, wird PLAYABLE dies nur in Übereinstimmung mit dem Privacy Act oder anderen relevanten australischen Gesetzen tun.

3.5 PLAYABLE darf personenbezogene Daten offenlegen, um eine unmittelbare Gefahr für das Leben einer Person oder die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.

3.6 Wenn eine Offenlegung nicht einem Hauptzweck dient; ist nicht für einen verwandten sekundären Zweck; oder keine vorherige Zustimmung eingeholt wurde, wird PLAYABLE personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den unter 3.1 bis 3.6 oben aufgeführten Ausnahmen offenlegen.

3.7 PLAYABLE gibt seine Kundenlisten im Allgemeinen nicht kommerziell an Dritte weiter, dies jedoch nur mit entsprechender Zustimmung der betroffenen Person.

4. Informationsqualität
4.1 PLAYABLE überprüft regelmäßig und fortlaufend seine Erfassungs- und Aufbewahrungspraktiken, um festzustellen, wie die Genauigkeit verbessert werden kann.

4.2 PLAYABLE wird Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten nach so kurzer Zeit wie möglich und nach maximal sieben Jahren zu vernichten oder zu anonymisieren, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

5. Informationssicherheit
5.1 PLAYABLE verlangt von Mitarbeitern und Auftragnehmern, ihre Pflichten in einer Weise zu erfüllen, die mit den gesetzlichen Verantwortlichkeiten von PLAYABLE in Bezug auf den Datenschutz vereinbar ist.

5.2 PLAYABLE wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Papier- und elektronische Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten in Einrichtungen gespeichert werden, die nur von Personen innerhalb von PLAYABLE zugänglich sind, die ein echtes „Bedürfnis“ sowie ein „Recht auf Wissen“ haben.

5.3 PLAYABLE wird seine Informationssicherheitspraktiken regelmäßig und fortlaufend überprüfen, um festzustellen, wie fortlaufende Verantwortlichkeiten erfüllt und aufrechterhalten werden können.

6. Zugang und Berichtigung
6.1 PLAYABLE wird es der betroffenen Person gemäß dem Datenschutzgesetz ermöglichen, auf seine Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten zuzugreifen.

6.2 PLAYABLE wird seine Aufzeichnungen, die personenbezogene Daten enthalten, auf Anfrage der betroffenen Person gemäß dem Datenschutzgesetz so schnell wie möglich korrigieren.

6.3 Personen, die einen Antrag auf Zugriff und/oder Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten stellen möchten, sollten dies tun, indem sie sich an PLAYABLE wenden, wie in den Details am Ende dieses Dokuments beschrieben.

6.4 PLAYABLE erhebt normalerweise keine Gebühr für die Bearbeitung einer Zugangsanfrage, es sei denn, die Anfrage ist komplex oder ressourcenintensiv.

7. Offenheit
7.1 Der Kontakt mit PLAYABLE per Telefon oder Webanfrage ist die erste Anlaufstelle für Anfragen zu Datenschutzfragen.

7.2 Alle formellen datenschutzbezogenen Beschwerden sollten schriftlich an den PLAYABLE Privacy Officer Level 6 50 Carrington Street Sydney NSW 2000 gerichtet werden.

7.3 PLAYABLE wird sich bemühen, alle datenschutzbezogenen Beschwerden effizient und zeitnah zu bearbeiten.

7.4 PLAYABLE-Websites enthalten eine gut sichtbare Datenschutzerklärung und eine Kopie dieser PLAYABLE-Datenschutzerklärung.

8. Anonyme Transaktionen
8.1 PLAYABLE verpflichtet Besucher seiner Websites nicht zur Angabe personenbezogener Daten, es sei denn, diese personenbezogenen Daten sind zur Beantwortung einer Anfrage oder zur Bereitstellung eines Dienstes erforderlich. PLAYABLE kann Besucher jedoch auffordern, PLAYABLE freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen (z. B. im Rahmen eines Gewinnspiels oder eines Fragebogens).

8.2 PLAYABLE wird es seinen Kunden ermöglichen, mit ihm anonym Geschäfte zu machen, wo dies zumutbar und praktikabel ist.

9. Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland

9.1 PLAYABLE kann Informationen ins Ausland senden.
Manchmal arbeiten wir mit Partnern zusammen, um unser Produkt anzubieten. Wir haben Vereinbarungen mit unseren Partnern getroffen, die deren Verwendung oder Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten einschränken.

9.2 Wenn personenbezogene Daten von PLAYABLE aus soliden geschäftlichen Gründen ins Ausland gesendet werden müssen, behält PLAYABLE jederzeit die effektive Kontrolle über Ihre Daten, einschließlich indem sichergestellt wird, dass im Ausland ansässige Parteien strengen Kontrollen unterliegen, die den Zugriff und die anschließende Verarbeitung Ihrer Daten soweit einschränken unbedingt erforderlich, um die entsprechende Funktion auszuführen und Ihre Daten vor unbefugter Nutzung und Offenlegung zu schützen.

10. Erwerb, Fusion oder Insolvenz

Für den Fall, dass Selector, seine Muttergesellschaft oder eines ihrer verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften von einem anderen Unternehmen übernommen oder mit einem Dritten fusioniert werden, ist das Nachfolgeunternehmen verpflichtet, die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf alle in seinem Besitz befindlichen personenbezogenen Daten zu respektieren vor der Übernahme oder Fusion. Im Konkursfall gelten die Bestimmungen des anwendbaren Rechts.

11. Glossar
Sammlungsinformationen bezeichnet die in 1.5 beschriebenen Informationen, die Einzelpersonen vor oder sobald wie möglich nach der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten mitgeteilt werden.

Direktmarketing bezeichnet die Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen durch Kommunikationsmittel, einschließlich schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Mittel. Die vermarkteten Waren oder Dienstleistungen können von PLAYABLE oder einer verbundenen Körperschaft oder von einer unabhängigen Drittorganisation sein.
Offenlegung bedeutet im Allgemeinen die Veröffentlichung von Informationen außerhalb von PLAYABLE, einschließlich im Rahmen eines Vertrags zur Durchführung einer „ausgelagerten Funktion“.
Gesundheitsinformationen bedeuten:

1. Informationen oder eine Meinung zu:
• die Gesundheit oder eine Behinderung (jederzeit) einer Person; oder
• die geäußerten Wünsche einer Person hinsichtlich der zukünftigen Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für sie oder sie; oder
• eine für eine Person erbrachte oder zu erbringende Gesundheitsleistung; das sind auch personenbezogene Daten; oder
2. sonstige personenbezogene Daten, die zur Erbringung oder Erbringung einer Gesundheitsleistung erhoben werden; oder
3. sonstige im Zusammenhang mit der Spende erhobene personenbezogene Daten einer Person; oder beabsichtigte Spende der Person ihrer Körperteile oder Körpersubstanzen.

Opt-out bedeutet die ausdrückliche Anfrage einer Person, kein weiteres Direktmarketing zu erhalten.

Personenbezogene Daten sind Informationen oder Meinungen (einschließlich Informationen oder Meinungen, die Teil einer Datenbank sind), ob wahr oder nicht und ob sie in materieller Form aufgezeichnet sind oder nicht, über eine Person, deren Identität offensichtlich ist oder aus den Informationen vernünftigerweise festgestellt werden kann oder Meinung.

Der primäre Zweck ist der dominierende oder grundlegende Grund für die Erfassung von Informationen bei einer bestimmten Transaktion.

Privacy Act bezeichnet den Privacy Act 1988 (Cth) in der jeweils gültigen Fassung.
Angemessene Erwartung bedeutet die begründete Erwartung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten für den bestimmten Zweck verwendet oder offengelegt werden.
Sensible Informationen bedeuten:
1. Informationen oder eine Meinung über eine Person:
• rassische oder ethnische Herkunft; oder
• Mitgliedschaft in einer politischen Vereinigung; oder
• religiöse Überzeugungen oder Zugehörigkeiten; oder
• philosophische Überzeugungen; oder
• Mitgliedschaft in einem Berufs- oder Handelsverband; oder
• Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft; oder
• sexuelle Vorlieben oder Praktiken; oder
• Vorstrafenregister; das sind auch personenbezogene Daten; oder

2. Gesundheitsinformationen über eine Person; oder

Nutzung bedeutet den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb von PLAYABLE.

Aktualisierungen dieser Datenschutzrichtlinie
PLAYABLE kann diese Datenschutzrichtlinie ohne vorherige Ankündigung ändern oder modifizieren, indem die geänderte Datenschutzrichtlinie auf der PLAYABLE-Website veröffentlicht wird.

Kontaktaufnahme mit PLAYABLE
Wenn Sie weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von PLAYABLE benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an hello@playable.video oder schreiben Sie an Playable Pty Ltd, Verschlossene Tasche 2002, DRUMMOINE, NSW 1470.
Letzte Aktualisierung: 20. Juli 2017